Notfälle
Bei Notfällen können Sie uns jederzeit anrufen.
Falls wir nicht erreichbar sein sollten, haben wir
eine Vertretung sichergestellt.
Namen und Telefonnummer erfahren Sie
gegebenenfalls über unseren Anrufbeantworter
Rezepte
... für Sie
Wenn Sie ein Rezept für sich benötigen, können Sie dies
in unserer Praxis gerne direkt abholen, allerdings bitten
wir Sie hierbei um Ihr Verständnis für evtl. kurze
Wartezeiten, die z.B. dann entstehen können, wenn ich
gerade noch mit einer Untersuchung beschäftigt bin oder
bei einem Hausbesuch aufgehalten wurde.
Hausbesuche
Falls Sie bettlägerig sind oder ihr Haus aus
gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können,
besuche ich Sie natürlich gerne zu Hause.
Termine, Wartezeiten & Teamarbeit
Termine ersparen Ihnen im Allgemeinen unnütze
Wartezeiten und uns organisatorische Probleme.
Deshalb geben wir Ihnen für die meisten Untersuchungen
und Behandlungen gerne einen Termin, und bemühen
uns selbstverständlich auch, diese einzuhalten.
Trotzdem kann es -zum Beispiel bedingt durch Notfälle-
zu Wartezeiten kommen. Dies kann auch einmal dazu
führen, dass Patienten vor Ihnen aufgerufen werden,
obwohl diese nach Ihnen in die Praxis gekommen sind.
Haben Sie hierfür bitte Verständnis !
Wir bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen
und gegebenenfalls abzusagen.
Hinweis:
Bitte halten Sie insbesondere Ihre Termine für zeitlich
aufwendige Behandlungen wegen der entsprechenden
Vorplanung und des zeitlichen Aufwandes unbedingt ein.
Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihren
persönlichen Termin wahrzunehmen, sagen Sie uns bitte
unbedingt mindestens 24 Stunden vorher Bescheid, da
wir Ihnen andernfalls leider das Ausfallhonorar
berechnen müssten.
Hinzu kommt, dass –ganz im Sinne einer guten
Teamarbeit in unserer Praxis- unsere freundlichen und
hierfür besonders geschulten MitarbeiterInnen natürlich
in der Lage und auch autorisiert sind, selbstständig
bestimmte Arbeiten für Sie durchzuführen, z.B.
Maßnahmen der physikalischen Therapie, die nicht das
persönliche Eingreifen des Arztes erforderlich machen.
Allgemeines
Die oder der Krankenversicherte kann von Ihrem Arzt vor
Behandlungsbeginn verlangen, auf eigene Kosten
behandelt zu werden und schließt hierüber einen
Behandlungsvertrag.
Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende
Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in
Rechnung stellen. Sie schließen mit der Ärztin / dem Arzt
einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen.
Praxis-Info
Dr.med. Dr.rer.nat. Siegfried Silz, Fürstenfeldbruck