Notfälle Bei Notfällen können Sie uns jederzeit anrufen. Falls wir nicht erreichbar sein sollten, haben wir eine Vertretung sichergestellt. Namen und Telefonnummer erfahren Sie gegebenenfalls über unseren Anrufbeantworter Rezepte ... für Sie Wenn Sie ein Rezept für sich benötigen, können Sie dies in unserer Praxis gerne direkt abholen, allerdings bitten wir Sie hierbei um Ihr Verständnis für evtl. kurze Wartezeiten, die z.B. dann entstehen können, wenn ich gerade noch mit einer Untersuchung beschäftigt bin oder bei einem Hausbesuch aufgehalten wurde.   Hausbesuche Falls Sie bettlägerig sind oder ihr Haus aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen können, besuche ich Sie natürlich gerne zu Hause. Termine, Wartezeiten & Teamarbeit   Termine ersparen Ihnen im Allgemeinen unnütze Wartezeiten und uns organisatorische Probleme.   Deshalb geben wir Ihnen für die meisten Untersuchungen und Behandlungen gerne einen Termin, und bemühen uns selbstverständlich auch, diese einzuhalten.   Trotzdem kann es -zum Beispiel bedingt durch Notfälle- zu Wartezeiten kommen. Dies kann auch einmal dazu führen, dass Patienten vor Ihnen aufgerufen werden, obwohl diese nach Ihnen in die Praxis gekommen sind. Haben Sie hierfür bitte Verständnis !   Wir bitten wir Sie, Ihren Termin pünktlich wahrzunehmen und gegebenenfalls abzusagen.   Hinweis: Bitte halten Sie insbesondere Ihre Termine für zeitlich aufwendige Behandlungen wegen der entsprechenden Vorplanung und des zeitlichen Aufwandes unbedingt ein. Sollten Sie einmal nicht in der Lage sein, Ihren persönlichen Termin wahrzunehmen, sagen Sie uns bitte unbedingt mindestens 24 Stunden vorher Bescheid, da wir Ihnen andernfalls leider das Ausfallhonorar berechnen müssten.   Hinzu kommt, dass –ganz im Sinne einer guten Teamarbeit in unserer Praxis- unsere freundlichen und hierfür besonders geschulten MitarbeiterInnen natürlich in der Lage und auch autorisiert sind, selbstständig bestimmte Arbeiten für Sie durchzuführen, z.B. Maßnahmen der physikalischen Therapie, die nicht das persönliche Eingreifen des Arztes erforderlich machen. Allgemeines   Die oder der Krankenversicherte kann von Ihrem Arzt vor Behandlungsbeginn verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden und schließt hierüber einen Behandlungsvertrag.   Wünschen Sie solche als privatärztlich zu qualifizierende Leistungen, so muss Ihr Arzt diese Leistungen privat in Rechnung stellen. Sie schließen mit der Ärztin / dem Arzt einen Vertrag über diese ergänzenden Leistungen. Praxis-Info Dr.med. Dr.rer.nat. Siegfried Silz, Fürstenfeldbruck